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Ratgeber: Neuwagen-Garantie
Garantiert geizig
 Auto-Garantie

Opel schnürt ein verspätete Weihnachtsgeschenk: Die Neuwagengarantie wird von zwei auf sechs Jahre erweitert. Andere Hersteller knausern oft mit Garantiefristen. Doch auch bei vermeintlich großzügigen Fristen steckt der Teufel gerne im Detail.

Der durchschnittliche Neuwagen-Käufer behält sein Auto 5,5 Jahre, die Neuwagengarantie beträgt in der EU seit Januar 2002 regelmäßig zwei Jahre. Die Folge: Nach Ablauf der Garantiefrist beginnt das große Bangen, ob der Wagen auch länger ohne Murren durchhält. Anders im Garantie-Paradies USA. Dort sind Neuwagengarantien von fünf bis sieben Jahren keine Seltenheit. Nach Kia (7 Jahre Garantie) versucht es nun auch Opel auf Probe: Die Rüsselsheimer schnüren ab sofort ein Sechsjahres-Paket. Was steckt drin?

 Auto-Garantie - Foto: Hersteller

Das Paket setzt sich zusammen aus zwei Jahren Neuwagengarantie und einer vierjährigen kostenlosen Anschlussgarantie. Abgedeckt sind neben Motor und Getriebe auch andere Baugruppen wie Lenkung, Abgasanlage oder Elektrik. Bis 150.000 Kilometer Laufleistung übernimmt Opel in diesem Zeitraum die vollen Lohnkosten bei versicherten Reparaturen. Die Materialkosten werden anteilig übernommen - bei einer Laufleistung von bis zu 50.000 Kilometern 100 Prozent, bei mehr als 100.000 Kilometern nur noch 40 Prozent.

Das Angebot gilt für Privatkunden und alle PKW-Neuwagen. Ausnahmen sind das Basismodell des neuen Agila sowie die Transporter Vivaro und Movano. "Das Agila-Basismodell ist wegen der engen Preiskalkulation von der neuen Regelung ausgenommen", sagt Opel-Sprecher Christof Birringer. Der Opel Agila II ist ab dem 12. April zum Kampfpreis von 9990 Euro zu haben. Für höhere Ausstattungsvarianten gelte die Sechsjahresgarantie aber, so Birringer.

Beim Suzuki Splash übrigens, dem weitgehend baugleichen Bruder des Agila II, gilt wie bei allen Suzuki eine Garantiezeit von drei Jahren oder bis 100.000 Kilometer. Das gelte auch für das Splash-Basismodell, betont Suzuki-Sprecher Axel Seegers.

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Mehr Garantie kostet
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Wer in den Genuss der Sechsjahresgarantie von Opel kommen will, sollte sich sputen: Das Angebot ist zunächst befristet bis zum 31.März 2008. "Bei entsprechend positiver Reaktion der Kunden denken wir daran, die Aktion fortzuführen", sagt Opel-Sprecher Christof Birringer. Die Befristung dürfte also vor allem den Zweck haben, die Kunden möglichst schnell in die Verkaufsräume zu treiben.

Der Neuwagenkäufer spart durch die Sechsjahresgarantie je nach Modell ordentlich. "Bislang hat die vierjährige Anschlussgarantie für einen Corsa rund 350 Euro gekostet", rechnet Birringer vor. Für größere Modelle war sie entsprechend teurer.

Auch die Konkurrenz weitet die Herstellergarantie für Neuwagen aus – gegen Bares, versteht sich. Bei Ford gilt die übliche Garantiezeit von zwei Jahren. Mit einem Schutzbrief kann man die Frist verlängern. Für eine Fünfjahresgarantie bis zu einer Gesamtfahrleistung von 100.000 Kilometern sind bei einem Fiesta 710 Euro fällig, beim Focus 905 Euro, beim Mondeo muss man 1115 Euro extra berappen und beim Galaxy 1480 Euro.

Volkswagen bietet im Anschluss an die zweijährige Herstellergarantie eine "LifeTime Garantie" an. Sie verlängert die Neuwagengarantie um maximal drei Jahre. Nach dem Auslaufen der Frist kann man die Garantie in 1-Jahres-Schritten unbegrenzt verlängern.

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Kia lockt mit sieben Jahren
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Einige Hersteller gewähren auch ohne Aufpreis mehr als zwei Jahre Neuwagengarantie. Beim Billigauto Dacia Logan sind es drei Jahre bzw. bis zu einer Laufleistung von 100.000 Kilometern. Den Vogel schießt Kia ab: Die Koreaner gewähren für den Cee’d sieben Jahre bzw. 150.000 Kilometer Garantie für den Antriebsstrang und fünf Jahre bzw. 150.000 Kilometer für das komplette Fahrzeug.

Unabhängig von der Neuwagengarantie geben einige Hersteller bis zu 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung und eine mehrjährige Lackgewährleistung.

Bei jeder Garantie empfiehlt sich immer der sorgfältige Blick ins Kleingedruckte. Mitunter ist sie beschränkt auf Nachbesserung oder Fehlerbeseitigung an bestimmten Fahrzeugaggregaten. Auch Tuning oder mangelnde Wartung – etwa wenn man zuwenig Öl oder Kühlwasser nachfüllt – führen im Garantiefall zu Ärger mit dem Hersteller.

Immerhin: Durch eine Änderung im EU-Recht ist es nicht mehr zulässig, die Garantie daran zu binden, dass der Kunde sein Auto in einer Vertragswerkstatt reparieren lässt. Allerdings verbessert ein lückenlos beim Vertragshändler gestempeltes Serviceheft die Chancen, dass der Hersteller auch nach Ablauf der Garantiefrist bestimmte Mängel auf Kulanz beseitigt.

Unberührt von der Herstellergarantie bleibt die gesetzliche Sachmängelhaftung des Autoverkäufers. Der Käufer kann zwei Jahre lang Ansprüche geltend machen, wenn der Wagen nicht die beim Kauf vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die Ansprüche lassen sich umso leichter durchsetzen, je früher ein Fehler auffällt.

 
 Auto-Garantie - Foto: Hersteller
   

Text: | Fotos: Hersteller


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