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Unser Autor: Jürgen Wolff

Ratgeber  Ratgeber: Abwrackprämie

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Das Rennen ist offiziell eröffnet: Bis Ende 2009 kann die Abwrackprämie beantragt werden. Das Geld reicht für knapp 600.000 Fahrzeuge. Hier lesen Sie, wie es funktioniert und können den amtlichen Antrag downloaden.

 
 Abwrackprämie
   
 Abwrackprämie - Foto: Archiv  Abwrackprämie - Foto: Archiv  Abwrackprämie - Foto: Archiv    

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Startschuss für die Antragstellung gegeben. Wer die 2.500 Euro dafür kassieren will, dass er sein altes Auto verschrotten läßt und sich ein neues Auto kauft, muss allerdings ein paar Dinge beachten: Das Bundesamt heißt nicht umsonst Bundesamt. Für Fragen hat das Bundesamt in Berlin ein Hotline eingerichtet: 030-346465470.

Die Prämie kann damit rückwirkend ab dem 14. Januar 2009 beantragt werden. Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet - "first in, first out". Theoretisch reicht das Geld somit für knapp 600.000 Fahrzeuge. Wenn die vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro verteilt sind, ist Schluss - spätestens aber am 31. Dezember 2009. Es empfiehlt sich also, nicht zu lange zu warten.

Der aktuelle Stand der Anzahl der im BAFA eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie. Quelle: BAFA Der aktuelle Stand der im BAFA eingegangenen Anträge. Zur Homepage der BAFA? Hier klicken.

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Wer bekommt die Prämie?
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Die Prämie gilt nur für einen privaten Autohalterer - er kann aber auch seinen Händler mit der Beantragung beauftragen. Die Prämie bekommt, wer ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten läßt, das mindestens ein Jahr lang in seinem Besitz war. Weitere Voraussetzung: Er muss im Gegenzug einen Neu- oder einen höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens kaufen oder leasen. Altfahrzeughalter und Käufer des Neu- oder Jahreswagens müssen identisch sein.

Das alte Auto muss vor dem 14. Januar 2000, das neue darf frühestens am 14. Januar 2009 zugelassen worden sein. Das alte Fahrzeug darf nicht nur stillgelegt sondern muss verschrottet, die Verschrottung genau dokumentiert werden. Dazu muss das Original des Verschrottungsnachweises vorliegen, der im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde. Zusätzlich ist eine verbindliche Erklärung des Betreibers des Demontagebetriebs erforderlich, dass die Restkarosse einer Shredderanlage zugeführt wird.

Der Neuwagen muss beim Schadstoffausstoß mindestens die Euro-IV-Norm erfüllen. Es muss sich um einen Pkw handeln, der die Voraussetzungen der Klasse M1 nach Anlage XXIX der StVZO erfüllt: Es muss also ein für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sein. Darunter fallen aber auch Wohnmobile jeglicher Größe. Nutzfahrzeuge (auch Kleintransporter) gehören nicht in die Klasse "M1" und werden also nicht berücksichtigt

Als Neufahrzeug gilt ein Auto, das erstmals und in Deutschland zugelassen wird.

Als Jahreswagen gilt ein Pkw, der – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen war.

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Wer zahlt die Prämie?
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Die 2500 Euro werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf ein vom Käufer angegebenes Konto überwiesen. Das Geld wird erst dann ausgezahlt, wenn das neue Fahrzeug auch tatsächlich zugelassen worden ist - das Datum des Kaufvertrages spielt keine Rolle.

Den amtlichen Antrag können Sie mobile.de hier downloaden.

Bis einschließlich 29.März 2009 gilt noch das folgende Verfahren (danach gelten z.B. Online-Anträge auch schon mit Kaufvertrag):

Der Antrag kann ausschließlich auf dem Postweg beim Bundesamt (Adresse: Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn) gestellt werden. Das Formular muss die Originalunterschrift des Antragstellers tragen und ihm müssen die folgenden Nachweise beigefügt werden:

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden können - was vor allem für Neuwagenkäufer ein Problem sein könnte, deren Wunschmodell nur mit langer Wartezeit lieferbar ist. Sie können die Abwrackprämie nämlich erst beantragen, wenn der neue Wagen ausgeliefert und zugelassen ist.

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Darauf sollten Sie in jedem Fall achten
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Viele neun Jahre alten Autos sind mehr wert als 2500 Euro. Also nicht vorschnell ein Auto verschrotten lassen, das auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen höheren Preis erzielen kann. Wie die Preise für das eigene Auto liegen, kann man zum Beispiel durch einen Blick in Online-Autobörsen wie mobile.de mobile.de oder mobile.de AutoScout24 herausfinden.

Gegebenenfalls sollte man das Auto selbst zum Verwerter bringen. Ist der bereit, es zu einem Restwert anzukaufen, gibt es zur Umweltprämie noch einen netten Aufschlag.

Rabatte sind trotz Umweltprämie möglich, denn die Umweltprämie ist kein Entgegenkommen des Händlers. Viele Hersteller haben mit speziellen Angeboten auf die Abwrackprämie reagiert. Sie bieten an, die Formalitäten zu erledigen, legen mitunter sogar noch einen drauf.

Fiat etwa drückt den Preis für einen Panda mit Hilfe der Prämie auf 4990 Euro oder für einen Grande Punto auf 6490 Euro. Suzuki legt auf die Prämie noch einmal um 580 Euro zusätzlich auf. So ergibt sich bei Kauf insgesamt ein Preisvorteil von 3.080 Euro. Es lohnt sich also nach wie vor, genau hin zu sehen und zu vergleichen.

Vorsichtshalber sollte man sich vom Händler im Kaufvertrag auch ein Rücktrittsrecht einräumen lassen - für den Fall, dass die Prämie nicht gezahlt wird. Das ist vor allem für alle wichtig, die sich den Neuwagen real nur dank der Abwrackprämie leisten können. Wird die Prämie nämlich nicht gezahlt - etwa, weil man zu spät dran war oder die Lieferfrist zu lang ist - kann sich der Kaufpreis auf einen Schlag um 2500 Euro erhöhen.

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