Doch auch ohne diese neuen Regelungen setzen immer mehr Autofahrer auf Winterreifen: Winterreifen bieten nicht nur offensichtliche Vorteile bei Schnee und Eis, sondern auch mehr Sicherheit bei Matsch, Nasse und selbst auf trockenen Straßen bei Kalte.
Österreich und Schweiz
Österreich: Auf einigen Straßen Österreichs, insbesondere auf hoher gelegenen Passstraßen, sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe Vorschrift. Abgesehen von derartigen Einzelregelungen besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht.
Schweiz: Trotz der harten Winter gilt in der Schweiz keine allgemeine Winterreifenpflicht. Autofahrer mit Sommerreifen können aber für Unfallfolgen haftbar gemacht werden, wenn der Unfall mit Winterreifen zu vermeiden gewesen wäre. Dies gilt ebenso für Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil.
Großbritannien, Frankreich und Benelux
Großbritannien: In Großbritannien gibt es keine Winterreifenregelung. Autofahrer in traditionell schneereichen Regionen wie Schottland, dem penninischen Gebirge und Cumbria wissen die Vorteile von Winterreifen aber zu schätzen.
Frankreich: Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Auf manchen Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift. Für die meisten franzosischen Regionen werden Winterreifen empfohlen.
Belgien, Niederlande und Luxemburg: In den Beneluxländern gilt keine Winterreifenpflicht.
Skandinavien
Dänemark: In Dänemark gilt keine Winterreifenpflicht, in den strengen danischen Wintern sind Winterreifen aber unbedingt zu empfehlen.
Norwegen: In Norwegen besteht im Winter keine generelle Winterreifenpflicht, das norwegische Gesetz verlangt aber "Reifen mit ausreichender Bodenhaftung und mindestens 3 mm Profiltiefe". Die Polizei entscheidet von Fall zu Fall, und der skandinavische Reifen- und Felgenverband (STRO) empfiehlt, im Winter nur mit guten Winterreifen zu fahren. Die Vorschriften gelten ebenfalls für Touristen.
Finnland: In Finnland mit seinem extremen Klima besteht vom 1. Dezember bis zum 1. März Winterreifenpflicht. Dies gilt ebenfalls für Touristen. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen betragt 3 mm.
Schweden: Laut schwedischem Gesetz besteht vom 1. Dezember bis zum 1. März bei winterlichen Bedingungen Winterreifenpflicht. Die Regelung gilt auch, wenn nur abgelegene Straßen mit Schnee und Matsch bedeckt sind. Touristen, die in Schweden unterwegs sind, bleiben von der Regelung ausgenommen. Die Reifen ihrer Fahrzeuge müssen aber mindestens 3 mm Restprofil aufweisen. Touristen sollten im Winter allerdings schon aus eigenem Interesse niemals mit Sommerreifen nach Schweden einreisen.
Baltikum
Estland: Vom 1. Dezember bis zum 1. April besteht Winterreifenpflicht. Je nach Witterungsbedingungen kann der Zeitraum auch anders festgelegt werden.
Litauen: Vom 10. November bis zum 1. April besteht Winterreifenpflicht.
Lettland: Vom 1. Dezember bis zum 29. Februar gilt in Lettland Winterreifenpflicht. In allen baltischen Ländern gelten diese Vorschriften auch für Touristen.
Russland und Osteuropa
Russland: In Russland gibt es noch keine Winterreifenregelung. Im Süden und Westen Russlands, den an Europa angrenzenden Regionen, sind normale Winterreifen ausreichend. Für Sibirien und das östliche Russland sind Spikes zu empfehlen.
Tschechien, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Polen: In diesen Ländern gilt zwar keine Winterreifenpflicht, aber aufgrund der strengen Winter in den meisten osteuropäischen Regionen wird den Autofahrern geraten, mit Winterreifen zu fahren. In Ungarn müssen die Fahrzeuge einen Satz Schneeketten im Kofferraum mitfuhren.
Südeuropa
Italien: Es besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber vor allem für Norditalien sind Winterreifen unbedingt zu empfehlen.
Slowenien: Vom 15. November bis zum 15. März besteht in Slowenien Winterreifenpflicht. Bei verschneiten Straßen dürfen auch Touristen nur mit Winterreifen fahren. Liegt kein Schnee auf den Straßen, gelten für Touristen die in ihren Ländern gültigen Bestimmungen. Touristen sollten jedoch Slowenien im Winter niemals ohne Winterreifen bereisen. Dies gilt besonders für die nördlichen Landesteile.
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