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Autor: Susanne Kilimann
Unsere Autorin: Susanne Kilimann

Hintergrund  Hintergrund: Neues Punkte-System

Weniger ist mehr



Einfacher, transparenter und gerechter - so preist Verkehrsminister Peter Ramsauer seine Vorlage für die Neuregelung des Punktesystems an. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf zugestimmt.

 
 Neues Punktesystem
   
 Neues Punktesystem - Foto: Archiv  Neues Punktesystem - Foto: Archiv  Neues Punktesystem - Foto: Archiv  Neues Punktesystem - Foto: Archiv  Neues Punktesystem - Foto: Archiv  Neues Punktesystem - Foto: Archiv

Künftig sollen weniger Verstöße als bisher mit Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet werden. Und die maximale Punktezahl, die man sich mit einem Regelverstoß einhandeln kann, wird abgesenkt. Die Folgerung, dass die Behörden künftig mehr Milde gegen Verkehrssünder walten lassen wollen, wäre allerdings ein Trugschluss. Richtig ist: Für Ordnungswidrigkeiten, die sich nicht unmittelbar auf die Sicherheit anderer auswirken wird es künftig keine Punkte, aber höhere Bußgelder geben.

Zweite große Neuerung: Die Zahl der Punkte-Kategorien wird reduziert - von bisher sieben auf drei. Einen Punkt kassieren Autofahrer der neuen Regelung zufolge, wenn sie bei einem "schweren Verstoß" erwischt werden. Mit "schwerer Verstößen" sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die die Sicherheit anderer beeinträchtigen - zum Beispiel das Parken in einer Feuerwehrzufahrt.

Zwei Punkte riskiert, wer einem "sehr schweren Verstoß" begeht - dort bewegt man sich schon im Bereich der Straftaten, die allerdings nicht so schwerwiegend sind, dass sie zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen. In diese Kategorie fallen dann die "besonders schweren Verstöße" - wie das Fahren bei Trunkenheit, unterlassene Hilfeleistung oder schwere Nötigung. Und die werden künftig mit drei Punkten im Flensburger Register quittiert.

Bisher musste der Lappen erst bei einem Kontostand von 18 Punkten abgegeben werden. Nach Inkrafttreten der Neuregelung kommt es zum Führerscheinentzug, wenn sich acht Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben. Bereits bei vier bis fünf Punkten in der Sünderkartei sollen Autofahrer eine Ermahnung zugeschickt bekommen. Steigt der Stand auf 6 oder 7 Punkte, muss der Kontoinhaber an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

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Keine Seminare mehr
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Der Entwurf sieht auch vor, dass die Strafpunkte künftig nicht mehr durch freiwillige Teilnahme an Seminaren abgebaut werden können. So will man unbelehrbare Wiederholungstäter auf den Pfad der Tugend führen. Gerade die hätten in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, das Konto in letzter Minute durch Teilnahme an Freiwilligen-Seminaren zu bereinigen, argumentiert der CSU-Minister.

Mit dem Vorschlag zur neuen Handhabung hat sich Ramsauer aber auch Kritik aus den Reihen der Schwesterpartei eingehandelt. Vielfahrer treffe es hart, wenn ihnen diese Möglichkeit des aktiven Punkteabbaus genommen werde, meldete sich zuletzt noch der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Norbert Brackmann. Doch bei Ramsauer biss er auf Granit. Nach seiner Ansicht ist es nur gerecht, wenn notorische Punktesammler künftig Sanktionen nur verhindern können, wenn sie Regelverstöße vermeiden.

Auch die Verjährung der Flensburger Einträge soll neu geregelt werden. Bislang werden die Punkte immer dann nicht gelöscht, wenn der "Kontoinhaber" innerhalb der Verjährungsfrist neue Punkte kassiert. Dieses fristüberlappende Summieren soll ein Ende haben. Jeder Verstoß soll separat verjähren. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nach drei bis sechs Jahren gelöscht, Punkte, denen eine Straftat ohne Führerscheinentzug zugrunde liegt, nach sechs Jahren. Und wenn eine Straftat mit Führerscheinentzug Anlass für den Eintrag war, verjähren die Punkte nach elf Jahren.

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Neu Währung
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Bestandspunkte werden in das neue Punkte-System überführt, in die neue "Währung" konvertiert. Dass bedeutet auch: Punkte, die sich ein Autofahrer für Ordnungswidrigkeiten eingehandelt hat, die künftig nicht mehr mit Punkten geahndet werden, werden nach Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.

Die Bußgelder werden indes kräftig erhöht - wird man ohne Palette in der Umweltzone erwischt, werden statt 40 Euro nunmehr 80 Euro fällig. Autofahrer, die ohne Freisprechanlage telefonieren, müssen mit Bußgeldern in Höhe von 60 statt bisher 40 Euro rechnen. Wer die Kindersicherungspflicht missachtet, kann mit bis zu 70 Euro belangt werden.

Eigentlich sollte die Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im September 2013 auf den Weg gebracht werden. Doch bevor die Gesetzesnovelle in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Sollten die Länder die Punkte-Reform blockieren, könnte diese erst im Jahresverlauf 2014 wirksam werden.

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