Hintergrund Hintergrund Hintergrund
Hintergrund Hintergrund
Hintergrund hintergrund Hintergrund hintergrund hintergrund hintergrund Hintergrund
 alle autos Home  zum thema autos Hintergrund   autos Mobile Version 
Datum:
Backlink setzen
Newsletter bestellen
WebNews bestellen
Fotos: Hersteller
Autor:
Unser Autor: Jürgen Wolff

Hintergrund  Hintergrund: Winterreifenpflicht

Was gilt nun?



Auch, wenn alle möglichen Parolen durch die Kneipen und Gazetten schwirren: In diesem Winter wird es in Deutschland mit ziemlicher Sicherheit keine gesetzliche Pflicht geben, Winterreifen aufzuziehen. Hier die Fakten.

 
 Winterreifenpflicht
   
 Winterreifenpflicht - Foto: Hersteller  Winterreifenpflicht - Foto: Hersteller  Winterreifenpflicht - Foto: Hersteller  Winterreifenpflicht - Foto: Hersteller   

Auch wenn es keinen objektiv berechtigten Zweifel gibt, dass man mit Winterreifen besser und sicherer durch die kalte Jahreszeit kommt: "Eine gesetzliche Pflicht zum Führen von Winterreifen gibt es jedoch nicht", sagt Jacqueline Grünewald, Verkehrsreferentin beim ADAC Nordrhein. Aber auch wenn es (noch) kein entsprechendes Gesetz samt angedrohtem Bußgeld gibt: Teuer werden kann ein Crash bei Eis und Schnee trotzdem. Bei der Versicherung nämlich.

Zwar kann keine Versicherung einem Autofahrer "einfach so" grobe Fahrlässigkeit vorwerfen - nur weil er auf Winterreifen verzichtet. Die Haftpflicht zahlt immer für Schäden am anderen Wagen, völlig egal ob das eigene Auto mit Winterreifen ausgerüstet war oder nicht. Bei der Versicherung für den eigenen Wagen sieht das aber womöglich anders aus. "Dort kann im Kleingedruckten stehen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn bei bestimmten Witterungsbedingungen ohne Winterreifen gefahren wurde", sagt Grünewald. Kommt es zu einem Unfall bei Eis und Schnee, kann die Versicherung sich entsprechend weigern, ganz oder teilweise für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufzukommen. Die Begründung: Grob fahrlässiges Handeln gegen den Vertrag.

, Hintergrund
Was ist "geeignete Bereifung"?
, Hintergrund

Nicht das Gesetz - die Versicherung macht also Winterreifen zur (Quasi-)Pflicht. Was isr nun mit der angeblichen gesetzlichen Regelung? Dem Bundesrat liegt der Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor. Der Wortlaut: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."

Also auch dort kein Wort von "Winterreifen" - sondern nur gewohnt schwammig von "geeigneter Bereifung". Was das ist, mit der Definition werden sich in den nächsten Jahren die Gerichte herumschlagen müssen - sollte die Vorlage Gesetzt werde. Und das kann dauern. Die "40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" steht auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses des Bundesrates am 30. November 2005. Geht der Entwurf ohne Änderungen durch, kann die Verordnung frühestens am 16. Dezember 2005 auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Der nächste voraussichtliche Sitzungstermin des Bundesrates ist danach der 10. Februar 2006. Sollte dort eine Zustimmung des Bundesrates erfolgen, kann der Bundesminister für Verkehr-, Bau und Wohnungswesen die Verordnung erlassen - in der Regel 3 bis 4 Wochen später. Damit ist zumindest dieser Winter wohl vorbei.

Bei Verstoß gegen die Verordnung, die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Behindert ein Autofahrer durch eine Zuwiderhandlung den Verkehr, sollen sogar 40 Euro Bußgeld fällig werden. Vielleicht. Ab nächstem Winter.

Hintergrund
Stand: Hintergrund Artikel bookmarken
Text:  Eine eMail an Jürgen Wolff schicken  Auf Artikel linken
Fotos: Hersteller

www.alle-autos-in.de
User-Kommentar
www.alle-autos-in.de Abstandsmarker
Empfehlungen rund um autos
Empfehlungen
Hintergrund
Hintergrund
Mehr Praxistests Vorgeschlagene Praxistests Thema autos Mehr Praxistests Prtaxistests über autos
Mehr Praxistests Suzuki Jimny
Pragmatisch, praktisch, gut
Der Suzuki Jimny zeigt sich auch nach vielen Jahren noch unverändert agil und sympathisch ehrlich. Wäre schön, wenn es mehr von seiner Art geben würde - nicht nur Kinder würde es freuen. mehr ...
Suzuki Jimny 1.3 - Pragmatisch, praktisch, gut
Mehr Autos
Mehr über Autos Aktuelle Fahrberichte Fahrberichte über autos Autos und fahrberichte Fahrberichte
Multimedia bei www.alle-autos-in.de
Videos über autos auto-videos autos und videos www.alle-autos-in.de autos autovideos alle autos
Zwischenzeile bei www.alle-autos-in.de
Hintergrund
Hintergrund
 Hintergrund Übersicht Hintergrund Zum Seitenanfang Seitenanfang Zum Seitenanfang          
Hintergrund
Hintergrund
             
Let Google translate this page to:  English Français Italiano Türkçe Russkiy Polski Español Greek Svenska Dansk Magyar Hrvatski Japan Chinese Hindi Korean Arabian

 


© Copyright 2004 - 2017 by www.alle-autos-in.de - Alle Rechte vorbehalten
 | www.alle-autos-in.de bei Google+
Helfen Sie uns, www.alle-autos-in.de besser zu machen - schreiben Sie uns Ihre Vorschläge
Weitere Angebote aus unserem Netzwerk: motor-shops.de, cars-of-europe.com, x-raetsel.de, wolff-n-friends.de, press-inform.com
Copyright für www.alle-autos-in.de

 

 

Marke: