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Hintergrund: Wildunfälle
Bambi im Crashtest
 Schweine-Crash

Die DEKRA hat mit Tier-Attrappen untersucht, wie gefährlich Wildunfälle sind. Ergebnis: Ein 25 Kilo schweres Reh schlägt mit der Wucht einer halben Tonne in die Frontscheibe ein. Trotzdem sollte man möglichst nicht ausweichen.

"Guck mal, ein Reh!" Was im Tierpark für verzückte Gesichter sorgt, kann auf der Straße schnell in die Kategorie "Letzte Worte" fallen. Jedes Jahr kracht es mehr als 200.000 mal, weil Autos Wildtiere erfassen. Im Jahr 2005 wurden dabei in Deutschland 2700 Autoinsassen schwer verletzt, 14 sogar getötet. Der Sachschaden ist enorm – im Jahr 2004 betrug der durch Wildunfälle verursachte Schaden laut ADAC 425 Millionen Euro. Welche gewaltigen Kräfte bei einem Wildunfall freigesetzt werden, hat die Sachverständigenorganisation DEKRA jetzt mit einer ungewöhnlichen Versuchsreihe herausgefunden. Zum ersten Mal kamen dabei Crash-Test-Dummies von Wildtieren zum Einsatz, die auf die Autos geschleudert wurden.

 Schweine-Crash - Foto: Viehmann

Die Dummies von Reh, Wildschwein und Damhirsch entsprachen in Form, Größe und Gewicht den echten Tieren. Sensoren registrierten die Wucht des Aufpralls. Als Testfahrzeuge dienten alte PKW, zum Beispiel ein Renault Twingo.

Schon bei Tempo 50 richteten die Crash-Test-Dummies Schäden in Höhe von mehreren tausend Euro bis hin zum Totalschaden an. "Richtig gefährlich werden kann es bei Kollisionen mit größeren Tieren, deren Schwerpunkt höher liegt - etwa bei Hirschen", erklärt Lothar Nicolas von der DEKRA. So wurde beim Crash mit Tempo 50 der 70 Kilogramm schwere Hirsch-Dummy vor dem Auto auf die Höhe der Windschutzscheibe geschleudert.

Schon bei etwas höherem Tempo kann das Tier durch die Scheibe in den Innenraum katapultiert werden. Ein 25 Kilogramm schweres Tier schlägt dann schnell mit der Wucht von mehr als einer halben Tonne im Auto ein.

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Bambi wird zum Geschoss
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Dabei muss nicht nur Bambi bluten – auch die Autoinsassen können tödlich verletzt werden. Ein 80 Kilo schweres Wildschwein wird mit einer Aufprallwucht von zwei Tonnen zum gefährlichen Koloss.

Im waldreichen Deutschland sind Wildunfälle an der Tagesordnung. Besonders gefährlich sind die Morgendämmerung zwischen fünf und acht Uhr sowie die Abendstunden, denn zu diesen Zeiten sind Rehe oder Wildschweine sehr aktiv. Unfallträchtig ist die Paarungszeit von Frühjahr bis Herbst. Auf der Suche nach dem Liebesglück bleibt so manches Rehlein im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke.

Wenn ein Wildtier auf die Straße springt, ist die schnelle Reaktion des Fahrers gefragt. Experten empfehlen: Voll in die Eisen steigen und das Lenkrad gerade halten. Das Fernlicht sollte man abblenden, sonst könnte das Tier geschockt im grellen Lichtkegel stehen bleiben. Stattdessen kann man versuchen, durch Hupen das Tier zu verscheuchen.

"Ein Ausweichen kommt nur dann in Frage, wenn der Fahrer genügend Zeit für eine kontrollierte Reaktion hat und dadurch nicht sich und andere in Gefahr bringt", raten die DEKRA-Experten. Beim Zusammenstoß mit Haarwild wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Landet man nach dem Ausweichmanöver im Straßengraben, hat man zwar Bambi gerettet, aber eventuell mächtig Ärger mit der Versicherung. Denn die will in der Regel mit Zeugenaussagen oder Tierspuren bewiesen haben, dass wirklich ein Vierbeiner schuld am Crash war.

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Was tun nach dem Crash?
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Wenn der Crash nicht zu vermeiden ist, empfiehlt der ADAC, das Tier frontal zu treffen. So werde durch den Aufprallwinkel das Risiko verringert, dass das Tier in die Windschutzscheibe geschleudert wird.

Bei kleinen Tieren gilt, so hart es auch klingt: Platt machen statt ausweichen. Das Risiko, die Kontrolle über das Auto zu verlieren oder in den Gegenverkehr zu geraten, steht in keinem Verhältnis zu dem möglichen Schaden, den ein Wiesel am Stoßfänger anrichtet.

Nach einem Wildtier-Crash muss man sofort die Unfallstelle absichern, das tote Tier von der Fahrbahn entfernen und die Polizei alarmieren. Tierhaare und Blut am Auto sollte man nicht entfernen, da sie für die Versicherungsexperten als Beweismittel dienen. Übrigens darf man das tote Tier nicht mitnehmen, auch wenn sich ein Zwölfender vielleicht gut über dem Kamin macht. "Die Aneignung von angefahrenem Wild wird als Jagwilderei strafrechtlich verfolgt", warnt der ADAC vor nachträglichem Jagdeifer.

 
 Schweine-Crash - Foto: Viehmann
 Schweine-Crash - Foto: Viehmann
 Schweine-Crash - Foto: Viehmann
 

Text: | Fotos: Viehmann


 

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