Hintergrund Hintergrund Hintergrund
Hintergrund Hintergrund
Hintergrund hintergrund Hintergrund hintergrund hintergrund hintergrund Hintergrund
 alle autos Home  zum thema autos Hintergrund   autos Mobile Version 
Datum:
Backlink setzen
Newsletter bestellen
WebNews bestellen
Fotos: Wikipedia
Autor:
Unser Autor: Jürgen Wolff

Hintergrund  Hintergrund: Telefonieren im Auto

Sex und Handy



Demnächst wird wohl das Verfassungsgericht über das Handyverbot am Steuer befinden müssen. So will es das Amtsgericht Gummersbach. Begründung: Sex beim Fahren sei ja auch nicht verboten.

 
 Amtsgericht
   
 Amtsgericht - Foto: Wikipedia  Amtsgericht - Foto: Archiv     

245 Euro Bußgeld sollte ein Sünder zahlen, weil er in der bergischen Stadt Gummersbach in seinem Auto mit dem Handy in der Hand erwischt wurde (Az.: OWi 196/09). Sein Einspruch führte jetzt zu einem erstaunlichen Beschluss des zuständigen Amtsrichters: Er hält des entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung schlicht "für verfassungswidrig" und will dazu erst einmal eine Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe einholen.

Das Handyverbot am Steuer verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, befand der Richter. Und liefert dafür eine fein ziselierte juristische Begründung.

Das Verbot solle gewährleisten, "dass der Fahrzeugführer (...) während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat" - die Unterstreichungen stehen so im Beschluss des Gerichts. Der Fahrer darf das Handy allerdings "benutzen, wenn er dazu das Telefon oder den Telefonhörer nicht aufnehmen oder halten muss". Feinsinnig schließt der Richter: "Nach der amtlichen Begründung soll die Vorschrift (...) also nicht gewährleisten (...), dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe auch nutzt, sondern nur, dass er beide Hände (dafür) nutzen kann."

Nun dürften aber laut Grundgesetz nicht "ungleiche Sachverhalte gleich und gleiche Sachverhalte ungleich" behandelt werden. Ein "Verbot ausschließlich der - und jeglicher - Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons" jedoch mache genau das: Es sei "eine Ungleichbehandlung mit anderen, gleichgelagerten Sachverhalten", die beim Autofahren vielleicht unklug, aber nun mal nicht verboten seien. Eine kleine Liste mit Beispielen dafür lieferte der Richter gleich mit: freihändig fahren zum Beispiel, am Autoradio herumfummeln, "die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster der Fahrertür baumeln zu lassen" oder sich rasieren.

Und: Sex beim Fahren sei schließlich auch nicht verboten - allein oder mit Begleitung. Mit keinem Wort sei in der Straßenverkehrsordnung untersagt, "während eines Gesprächs mit einer (...) Beifahrerin an dieser - mit ihrem Einverständnis - sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen" oder "selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen". Warum also das Telefonieren mit Handy am Ohr?

Die Entscheidung der Verfassungsrichter könnte interessant werden. Nicht zuletzt ihre Begründung.

Hintergrund
Stand: Hintergrund Artikel bookmarken
Text:  Eine eMail an Jürgen Wolff schicken  Auf Artikel linken
Fotos: Archiv

www.alle-autos-in.de
User-Kommentar
www.alle-autos-in.de Abstandsmarker
Empfehlungen rund um autos
Empfehlungen
Hintergrund
Hintergrund
Mehr Praxistests Vorgeschlagene Praxistests Thema autos Mehr Praxistests Prtaxistests über autos
Mehr Praxistests Suzuki Jimny
Pragmatisch, praktisch, gut
Der Suzuki Jimny zeigt sich auch nach vielen Jahren noch unverändert agil und sympathisch ehrlich. Wäre schön, wenn es mehr von seiner Art geben würde - nicht nur Kinder würde es freuen. mehr ...
Suzuki Jimny 1.3 - Pragmatisch, praktisch, gut
Mehr Autos
Mehr über Autos Aktuelle Fahrberichte Fahrberichte über autos Autos und fahrberichte Fahrberichte
Multimedia bei www.alle-autos-in.de
Videos über autos auto-videos autos und videos www.alle-autos-in.de autos autovideos alle autos
Zwischenzeile bei www.alle-autos-in.de
Hintergrund
Hintergrund
 Hintergrund Übersicht Hintergrund Zum Seitenanfang Seitenanfang Zum Seitenanfang          
Hintergrund
Hintergrund
             
Let Google translate this page to:  English Français Italiano Türkçe Russkiy Polski Español Greek Svenska Dansk Magyar Hrvatski Japan Chinese Hindi Korean Arabian

 


© Copyright 2004 - 2017 by www.alle-autos-in.de - Alle Rechte vorbehalten
 | www.alle-autos-in.de bei Google+
Helfen Sie uns, www.alle-autos-in.de besser zu machen - schreiben Sie uns Ihre Vorschläge
Weitere Angebote aus unserem Netzwerk: motor-shops.de, cars-of-europe.com, x-raetsel.de, wolff-n-friends.de, press-inform.com
Copyright für www.alle-autos-in.de

 

 

Marke: